Mein Mann hat zwei unterhaltspflichtige Kinder, eines davon mit erhöhtem Bedarf aufgrund einer Behinderung (dieser Unterhalt wurde vor Gercht mit Urteil festgelegt). Am 22.09.2018 kam unser gemeinsamer Sohn auf die Welt. Uns war nicht bewusst, dass auch das dritte Kind auf den Unterhalt der anderen beiden auswirkt. Nun meine Fragen: lässt sich dies rückwirkend beantragen und, funktioniert dies auch bei dem Kind mit Urteil?
von
CaroM
am 06.06.2019, 19:17
Antwort auf:
Unterhalt neu berechnen
Hallo,
rückwirkend nicht. Lassen Sie es schnellstens von einem Kollegen vor Ort berechnen.
Dann kommt es darauf an, ob es einen Titel (zB Beschluss) gibt der muss dann geändert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2019
Antwort auf:
Unterhalt neu berechnen
Nein, nicht rückwirkend.
Er muss zu einem Anwalt gehen und eine Neuberechnung beantragen, dann wird Kind 3 mit einbezogen.
Kommt natürlich drauf an was er netto hat und was er aktuell bezahlt.
Je nach Verdienst ändert sich auch gar nichts..
Weniger zahlen darf er erst, wenn es ein neues Urteil gibt.
von
Sternenschnuppe
am 06.06.2019, 19:45