Hallo... und zwar geht es um die erste Tochter von meinem Freund die bei der Mutter lebt. Mein Freund mit dem ich (Tochter von 4 Monaten habe) will den Unterhalt seiner ersten Tochter neu berechnen lassen!!! Folgendes problem: Seiner erste Tochter ist nirgends gemeldet da seine Ex umgezogen ist. Weder in DD noch in Pirna, da sich die Dame nicht kümmert ihre ochter mal um zu melden!! Jetzt haben wir oder mein Freund das Problem das dadurhc der Unretahlt nicht neu berechnet werden kann. Da seine große Tochter eben nirgends gemeldet ist!!! Wir brauchen aber die neu berechnung da mein Freund ein neuen AG hat und da weniger verdient und den Unterhalt nicht mehr zahlen kann rein Theoretisch, er es aber trotzdem machen muss weil es ja nicht berechnent werden kann!! An die Ämter haben wir uns auch gewendet die meinten aber nur das das nur über einen Anwalt gänge die neu berechnung ein zu klagen... Woher aber das Geld nehem für so ein Anwalt!!!?? Und ich auch eine bescheinigung brauch für das A-amt zwecks ALG2 ... Danke
Mitglied inaktiv - 15.08.2011, 12:31