Hallo. Hier kurz Situation und Frage. Ich bekomme Hartz IV und habe ein Kind. Für Kind zahlt der Vater Unterhalt, wie es berechnet war. Nach 1,5 Jahren bekommt Kindesvater ein Brief von arge das Er auch am Kindesmutter Unterhalt zahlen musste, was war ihn früher nicht bekannt. Und stehlen ihn Betrag über 2000 Euro nachzuzahlen. Er ist einverstanden das Er ab sofort normale monatliche Unterhalt für beiden bezahlen muss. Aber muss er auch Nachzahlung zahlen? Dies war doch nicht sein Fehler und hat bisher keiner sich bei ihn gemeldet. Das Geld hat er auch nicht, was kann man machen?
Lohnt es sich ein Anwalt nehmen?
Mit freundlichen Gruß.
von
madlen12
am 28.02.2015, 05:34
Antwort auf:
Unterhalt nachzahlungen
Hallo,
ich gehe mal davon aus, das der Jobcenter gezahlt hat - und deshalb sind die Ansprüche übergegangen.
Für die Verangenheit kann das Jobcenter übergegangene Unterhaltsansprüche nur von der Zeit an geltend machen, zu welcher es Ihrem Sohn als Verpflichteten die Erbringung der Leistungen SCHRIFTLICH ANGEZEIGT hat (§ 33 Abs. 3 SGB II).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Unterhalt nachzahlungen
Unterhalt muss erst ab dem Monat gezahlt werden, ab dem er geltend gemacht wurde. = er kann nicht rückwirkend gefordert werden.
Kann die Arge nachweisen wann sie das erste Mal an den KV herangetreten ist?
Gruss
Déesirée
von
desireekk
am 28.02.2015, 16:10