guten tag..eine frage stellt sich uns....die älteste tochter meines mannes ( 20j) lebt noch bei seiner Exfrau. er bezhalt weiterhin kindesunterhalt an die tochter da sie noch studiert. Nun will sie ausziehen udn bezieht im sommer ihre eigene wohnung. klar ist das mein mann natürlich weiterhin den ausgrechnetetn UNterhalt an die Tochter bezahlen wird. Nur die Kindesmutter sagt sie zahle nichts da die tochter lernen müssen auf eigenen füßen zu stehen. Wie ist die rechtlichee lage...wenn der kindesvater verpflichtet ist unterhalt zu zahlen während des Studiums, muß die kindesmutter in dieser Situation nicht finaziell ihre tochter ebenfalls unterstützen????? danke lg keha
Mitglied inaktiv - 13.05.2006, 13:34
Antwort auf:
unterhalt nach auszug der tochter
Hallo,
wenn das Kind nicht bei ihr wohnt und sie arbeitet müssen beide Eltern prozentual zu ihrem Einkommen zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2006
Antwort auf:
unterhalt nach auszug der tochter
Hallo !
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig sofern sie leistungsfähig sind !
Das heißt die Mutter muß auch jetzt schon Unterhalt an die Tochter zahlen sofern die Mutter genug verdient .
lg ...anonym...
Mitglied inaktiv - 13.05.2006, 15:56
Antwort auf:
unterhalt nach auszug der tochter
nun ja die mutter ist berufstätig aber nicht voll und hat noch 2 kinder das müßte man also prüfen......aber zur zeit wohnt das kind ja noch zu hause d.h. die mutter kmmt somit ihrer unterhaltspflicht ja nach...die frage war j was ist wenn die tochter dann auszieht..lg keha
Mitglied inaktiv - 13.05.2006, 21:06
Antwort auf:
unterhalt nach auszug der tochter
Hallo !
Guck doch mal da :
http://www.treffpunkteltern.de/foren/
vielleicht findest Du da ne Antwort
lg ... anonym...
Mitglied inaktiv - 14.05.2006, 09:47