Hallo Fr. Bader, vor einiger Zeit sagten Sie mir, dass der Vater meiner unehelichen Tochter auch dann noch unterhaltspflichtig ist, wenn sie mit 18 eine Lehre beginnt. Nach Anfrage beim Jugendamt bekam ich nun ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass meine Tochter mit ihrer Volljährigkeit selbstverantwortlich für den Unterhalt ist und das Jugendamt nur noch "beratend" zur Seite steht. Sie müsse ihren Vater selbst um Unterhalt angehen. Jetzt meine Frage: Wie kann meine Tochter zu Unterhalt kommen? Muß sie ihren Erzeuger verklagen, oder wie kann das aussehen? Vielen Dank, Ihren Karin Paul
Mitglied inaktiv - 29.05.2001, 14:36