Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben uns vor ^1 1/2 Jahren getrennt, sind aber noch verheiratet. Ich gehe seit 01.06.09 für 15 Std./Woche arbeiten und bekomme anteilig Unterhalt und den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn (2). Leider reicht das Geld hinten und vorne nicht. 1) Kann ich bei Ämtern mehr Gelder beantragen, wenn ich eine geschiedene alleinerziehende bin anstatt noch verheiratet?? -> Ich bekomme eine Zuschuß vom Jugenamt für meine Tagesmutter, habe aber noch einen Teilnahmebetrag zugemutet bekommen und finanziere meine TM somit zu 50%. Sie meinte, das läge evtl. daran, dass ich noch verheiratet bin. -> Außerdem bekomme ich noch einen kleinen Teil Wohngeld. 2) Und steht mir nach der Scheidung überhaupt noch Unterhalt zu oder bin ich dann eh gezwungen für meinen Unterhalt komplett allein zu sorgen z.b. eine 3/4 oder VollzeitStelle?? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.08.2009, 07:54