Frage:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Hallo,
Mann hat aus einer früheren Ehe ein 6 Monate altes Kind, für das er derzeit rund 250,- Euro Unterhalt bezahlt.
Seine neue Lebensgefährtin bekommt im Dezember ihr gemeinsames Kind - die beiden sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in einem Haushalt.
Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage für den KV, aufgrund der Geburt von Kind 2, den Unterhalt für Kind 1 zu kürzen?
Wenn ja, müssen dafür spezielle Kriterien wie z.B. sein (Mindest-)Einkommen oder das der Lebenspartnerin, erfüllt sein?
Danke und liebe Grüße
Liebe Grüße
von
hummel_mama
am 21.09.2013, 19:18
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Hallo,
er kann nur dann den Unterhalt kürzen, wenn er sonst weniger als den Selbstbehalt hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Nur wenn er nicht genug verdient.
Was hat er denn netto?
Und rein aus Neugier , kümmert er sich um Kind 1 ?
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2013, 21:18
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Er verdient um die 1.700 netto...
Nein, Kontakt zum Kind oder der Mutter besteht nicht.
von
hummel_mama
am 22.09.2013, 16:38
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Bei dem Netto kann er den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen.
Bist Du die Ex oder die neue Freundin ?
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2013, 16:40
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Ich bin die Ex...
Hintergrund ist der, dass er mich vor ein paar Tagen anrief und ankündigte, dass es demnächst eine neue Berechnung wegen dem Unterhalt geben wird.
Auf meine Frage, warum dem so wäre meinte er nur: Naja, da er ja bald noch für ein zweites Kind finanziell verantwortlich ist, und nochdazu die Schulden aus unserer Ehe abtrage, wozu ich ja derzeit nicht in der Lage bin, hätte er mit einem Anwalt geredet, und der hätte ihm gesagt, dass er aufgrund der vorliegenden Fakten und seiner Ausgaben, den Unterhalt für Kind 1 kürzen könne...
von
hummel_mama
am 22.09.2013, 18:49
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Ja, also die Schulden aus der Ehe kann er schon angeben.
Aber ich rate Dir dringend zum Jugendamt zu gehen und die Beistandschaft einzurichten, die prüfen dann sein Einkommen und was er zu zahlen hat.
Notfalls erwirken die auch einen Titel etc.
Das ist für Dich kostenlos.
Traurig sowas, nicht einmal die Verantwortung für das erste Kind übernehmen und schon das nächste in die Welt setzen :-(
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2013, 19:53
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Ich bin emotional Gott sei Dank schon so weit von ihm distanziert, dass ich über das weitere Kind und die Umstände, wie er sich uns gegenüber verhält, gar nicht mehr böse bin.
Ich wünsche es mir natürlich anderst, aber wir sind hier ja nicht bei wünsch dir was, sondern bei so isses ;-)
Er hat nur in der letzten Zeit so viel gesagt und angekündigt, sei es bzgl. des Unterhalts, oder die Aufteilung des Hausstandes etc. pp. was echter Blödsinn war, sodass ich mir nun nicht sicher bin, ob es auf rechtlicher Grundlage entbehrt, den Unterhalt tatsächlich kürzen zu können.
Aber die Shculden können tatsächlich dazu beitragen das dem so sein wird?
LG
von
hummel_mama
am 22.09.2013, 20:25
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Welche gemeinsamen Schulden führt er denn an ?
Finde ich super dass Du bei dem Vollpfosten schon so emotional weg bist.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2013, 20:28
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Wir haben damals als wir zusammengezogen sind, einen Kredit aufgenommen, um unsere Wohnungseinrichtung zu finanzieren.
Das sind schon noch ein paar tausend Euro...
Von meinem Elterngeld kann ich mich derzeit daran nicht beteiligen, da es finanziell bei mir seit der Trennung eh sehr eng ist und das aktzeptiert er auch... dachte ich.
Jetzt versucht er halt, auf dem Weg ein paar Euro zu sparen.
von
hummel_mama
am 22.09.2013, 21:15
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Hol Dir mal einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt.
Der soll mal fix prüfen wie es mit Betreuungsunterhalt für Dich aussieht.
Noch ist das Kind ja nicht da und er müsste Dir den auch zahlen können.
Wie hoch ist denn die Rate für den Kredit und wer hat die Anschaffungen daraus behalten ?
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2013, 21:23
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Also insgesamt reden wir hier über einen Betrag von ich glaube 3-4.000 Euro.
Ich weiß es nicht genau, weil er den shcon immer von seinem Konto aus bezahlt hat und nach der Trennung die Unterlagen darüber mitgenommen hat.
DIe Sachen habe ich behalten.
Er wollte anfangs zwar, dass wir den Kram aufteilen aber dann hat er sich eine Wohnung gesucht in der z.B. schon eine Küche war und so hat er irgendwann auch auf alles verzichtet. Natürlich auch, damit für das Kind alles nötige da ist!
Schade, hab gehofft, der Gang zum und die Kosten für den Anwalt würden sich sparen lassen, aber besser ist es wohl.
Diesmal scheint er ja nicht ganz unrecht zu haben, wenn er meint, dass sich da was kürzen lässt -.-
von
hummel_mama
am 23.09.2013, 10:26
Antwort auf:
Unterhalt nach Geburt eines weiteren Kindes
Naja, aber welch Rate ist es denn im Monat ?
Zahlt er 100€, dann kann er immernoch den Mindestsatz zahlen.
Lief der kredit nur über ihn oder Euch beide ?
Die Sachen des Kindes gehören eh dem Kind.
Wenn Du finanziell knapp bist zahlst Du einem Anwalt einmal 10€ ( Beratungsschein beim Amtsgericht holen ) und mehr nicht.
Mach mal einen Termin, dann bist Du schlauer.
Auch was den Betreuungsunterhalt für Dich betrifft.
von
Sternenschnuppe
am 23.09.2013, 11:39