Hallo,
mein exmann lebt mit seiner neuen partnerin(nicht verheiratet) zusammen, sie haben ein gemeinsames kind. er wurde aufgefordert die unterhaltsrückstände nicht nur mit 10 euro abzuspeisen sondern 70. da er haus umbaut, neue autos und sonstige grossen sprünge macht. von ihm kommt dann immer die ausrede er muss unterhalt für seine neue partnerin und den gemeinsamen sohn(1 jahr) entrichten. ist das rechtens? muss die mutter nicht selber für ihren unterhalt aufkommen? sie leben ja bei ihm im haus.vieleicht können sie mir weiter helfen.
vielen dank und lg
Mitglied inaktiv - 24.06.2008, 10:52
Antwort auf:
unterhalt gewähren für neue partnerin?
Hallo,
die Kinder gehen vor.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2008
Antwort auf:
unterhalt gewähren für neue partnerin?
Meines Wissens geht Kinderunterhalt vor allem anderen vor. Ob es einen sog. "Partnerunterhalt" gibt, weiß ich nicht (zumal sie ein kleines Kind haben). Aber auf jeden Fall steht eurem gemeinsamen Kind der Kinderunterhalt eher zu als ihr der Partnerunterhalt.
lg, jule
Mitglied inaktiv - 24.06.2008, 13:04
Antwort auf:
unterhalt gewähren für neue partnerin?
Grundsätzlich hat die ledige Mutter Anspruch auf Unterhalt, aber_
VOR die Mutter gehen erst mal ALLE Kinder. Vom Rest darf die Mutter evtl. was haben.
Und: udem muß sie sich auch noch das unengeltliche Wohnen anrechnen lassen, aber das ist schon nicht merh DEIN Problem, da Dein Kind ja sowieso vorher kommt :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.06.2008, 14:52