Hallo Frau Bader, wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt wurde (erst nach der Geburt d. Kindes feststellbar), kann man erst nach einer Vaterschaftsfeststellung auf Unterhalt für die Mutter klagen ? Oder kann/sollte man vorher schon zum Anwalt gehen ? Gruss, Aleksa
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 13:24