Hallo,
folgender Fall.
Kind ist 2, Mutter geht 30 St arbeiten (Gehalt deutlich über H4 Satz so dass keine Sozialleistungen beantragt werden) + 400 Kindesunterhalt und Kindergeld.
Muss der Vater dennoch Betreuungsunterhalt zahlen da vorheriges Netto mit 37 St höher war wie jetzt mit 30 auch wenn die Mutter selbst nach 3 Jahren auf den 30 St bleibt und auch jetzt schon ein VZ-Betreuungsplatz zu Verfügung stehen würde um Stunden aufzustocken?
Danke
Larissa
Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 17:17
Antwort auf:
Unterhalt für die Mutter
Hallo,
das kommt darauf an, wer von beiden wieviel verdient
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Unterhalt für die Mutter
nicht verheiratet und er hätte wenn er zahlen müsste (für die Mutter) deutlich weniger als sie.
Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 17:18
Antwort auf:
Unterhalt für die Mutter
Hallo,
nunja, im Grunde MUSS sie ja gar nicht arbeiten in denersten 3 Jahren.
Daraus folgt:
- fehlendes Netto wg. reduzierter Stunden muss ausgeglichen werden ODER
- Betreuungskosten müssen mind 50% vom KV übernommen werden.
Gruss
D
von
desireekk
am 20.02.2016, 17:41