Frage: Unterhalt für die Mutter

Hallo, folgender Fall. Kind ist 2, Mutter geht 30 St arbeiten (Gehalt deutlich über H4 Satz so dass keine Sozialleistungen beantragt werden) + 400 Kindesunterhalt und Kindergeld. Muss der Vater dennoch Betreuungsunterhalt zahlen da vorheriges Netto mit 37 St höher war wie jetzt mit 30 auch wenn die Mutter selbst nach 3 Jahren auf den 30 St bleibt und auch jetzt schon ein VZ-Betreuungsplatz zu Verfügung stehen würde um Stunden aufzustocken? Danke Larissa

Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 17:17



Antwort auf: Unterhalt für die Mutter

Hallo, das kommt darauf an, wer von beiden wieviel verdient Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



Antwort auf: Unterhalt für die Mutter

nicht verheiratet und er hätte wenn er zahlen müsste (für die Mutter) deutlich weniger als sie.

Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 17:18



Antwort auf: Unterhalt für die Mutter

Hallo, nunja, im Grunde MUSS sie ja gar nicht arbeiten in denersten 3 Jahren. Daraus folgt: - fehlendes Netto wg. reduzierter Stunden muss ausgeglichen werden ODER - Betreuungskosten müssen mind 50% vom KV übernommen werden. Gruss D

von desireekk am 20.02.2016, 17:41



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