Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

Sehr geehrte RA Bader, ist es richtig, dass im Falle einer Trennung von Unverheirateten die Mutter gegenueber dem Kindesvater nur dann einen Unterhaltsanspruch hat, wenn a) sie selbst unvermoegend ist - bzw. wie wird "Vermoegen" hier definiert? b) das Kind grundsaetzlich juenger als drei Jahre alt ist? Kennen Sie hier Ausnahmen (Umzug, Arbeitslosigkeit bzw. umzugsbedingte Arbeitssuche der Mutter o.ae.)? Herzlichen Dank vorab! Herzlicyhen Dank vorab

Mitglied inaktiv - 07.02.2005, 15:45



Antwort auf: Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2005



Antwort auf: Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

1.)Es kommt darauf an, was du vor der Geburt verdient hast. 2.) Die 3-Jahres-regelung wird nur aufgehoben, wenn es eurem Kind nicht zugemutet werden kann von anderen personen (KiGa, etc) betreut zu werden. Das würde zB zutreffen, wenn euer Kind zB behindert wäre und rund um die Uhr betreut werden muss, daher ist es sehr selten, dass der Vater eines unehelichen Kindes länger als bis zum 3. Geburtstag zahlen muss.

Mitglied inaktiv - 07.02.2005, 16:32



Antwort auf: Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass zB ein trennungsbedingter Umzug und die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit der Mutter bzw die Phase der Arbeitssuche keinen - voruebergehenden - Anspruch auf Unterhalt NACH Ablauf der drei Jahre bedingt? Herzlichen Dank vorab.

Mitglied inaktiv - 07.02.2005, 17:09



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