Hallo Frau Bader, wollte anfragen was mein Mann, für seine unehliche Tochter (aus früherer Freundschaft) bezahlen muss. Sie wohnt in einer WG und studiert nun ab Oktober. Uns ist bekannt dass es bis zu 600 Euro sein kann, das aber mit der Mutter geteilt wird. Da wir aber zwei weitere Kinder haben - 20 Monate und vier Jahre -und ich nicht arbeiten gehe, kam die Frage auf, ob er (mein Mann) die Hälfte von bis zu 300 Euro - in voller Höhe bezahlen muss, oder ob es anders berechnet wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Lea
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 13:23