Unterhalt für 1. Kind meines Lebensgefährten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt für 1. Kind meines Lebensgefährten

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat aus erster Ehe einen Sohn, für den er regelmäßig Unterhalt zahlt. Ändert sich die Höhe des Unterhaltes, wenn unser Kind (bin jetzt 32. SSW) auf die Welt kommt? Wir sind zwar noch nicht verheiratet, aber wir haben beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir werden beide das Sorgerecht haben. Liebe Grüße und vielen Dank Ines

Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 13:56



Antwort auf: Unterhalt für 1. Kind meines Lebensgefährten

Liebe Ines, ja, er wird etwas niedriger. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Kinder aus, bei nur einem wir eine halbe Stufe erhöht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2001



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