Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat aus erster Ehe einen Sohn, für den er regelmäßig Unterhalt zahlt. Ändert sich die Höhe des Unterhaltes, wenn unser Kind (bin jetzt 32. SSW) auf die Welt kommt? Wir sind zwar noch nicht verheiratet, aber wir haben beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir werden beide das Sorgerecht haben. Liebe Grüße und vielen Dank Ines
Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 13:56