Hallo, ich habe eine dringende Frage zum Unterhalt. Mein Mann und ich haben uns getrennt. Ich habe z.Zt. kein Einkommen, da ich noch in der Elternzeit bin (Baby).Ich erhalte kein Erziehungsgeld mehr. Ich beabsichtige eine "erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit" aufzunehmen. Ich habe im Internet gelesen, dass eine sog."überobligatorische" Arbeit i.d.R. zur Hälfte bei der Unterhaltszahlung angerechnet wird. Meine Frage: Ich finde hierzu keine Infos bezgl.der Elternzeit. Wird eine Teilzeitbeschäftigung (9 Std/Woche) während der Elternzeit auch zur Hälfte angerechnet oder gibt es hier die Möglichkeit, dass der Verdienst bei der Unterhaltszahlung gar nicht angerechnet wird ? Vielen Dank Finna