Mein Lebensgefährte (Angestellter) bestreitet meinen Unterhalt, da ich mit meinen Gewerbeeinkünften sogar unter dem Existenzmin. liege. Er überweist es mir nicht direkt, sondern bezahlt alles, was für den Lebensunterhalt notwendig ist. Lt. Internet besagt das Gesetz Folgendes: "Aufwendungen für den Unterhalt gesetzlich Unterhaltsberechtigter und diesen gleichgestellten Personen sind mit einem Höchstbetrag bis zu 7.680 EUR im VZ 2004 (VZ 2003: 7.188 EUR) als außergewöhnliche Belastung abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG). Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden." Muss/kann das FA solche Art von Unterhalt anerkennen? Fakt ist, dass ich - ohne den Unterhalt meines Lebensgefährten - öffentliche Mittel wie z.B. Sozialhilfe beantragen müsste. Vielen Dank Ihre Elfi
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 12:32