Liebe Frau Bäder, ich würde mich über eine kurze Info freuen. Wenn ein Kind (lebt bei der Mutter -auf Minijobbasis 300 EUR- und beim Stiefvater) volljährig wird und es durch Schulbesuch (Gymnasium) dadurch Unterhalt durch den Elternteil, bei dem es nicht lebt, direkt erhält (360 EUR) und auch Kindergeld, welche Berechnungsgrundlage gibt es dann? D h wie viel sollte das Kind bzw. der junge Erwachsene für sich haben? Danke und LG
von 6xM am 25.04.2017, 22:31