Hallo, Kann man, so bald man den Titel/Jugendamtsurkunde in den Händen hält den Kindesunterhalt pfänden, oder erst wenn der Schuldner im Verzug ist? Dazu muss gesagt werden, der Schuldner hat schon eine Lohnpfändung für ein anderes Kind drauf , da er sich nicht um die Berechung und Zahlung gekümmert hat. Reicht das als Grund für eine sofortige Lohnpfändung? Sein Arbeitgeber hat jedoch die 2 weiteren Kinder für die ebenfalls ein Anspruch auf Unterhalt besteht nicht miteinberechnet bei der Pfändung und dem Kind für das bereits eine Pfändung besteht wohl zu viel überwiesen. Muss der Arbeitgeber trotzdem für die anderen 2 bezahlen?
von Dinchen16012009 am 24.09.2018, 18:58