Ich bin seit 2006 geschieden, neu verheiratet u. habe aus 1. Ehe zwei Töchter. Mein Exmann zahlte seit der Trennung 2004 noch niemals Unterhalt. Seit drei Jahren habe ich nun die Beistandschaft beim JA. Aber ich fühle mich da nicht gut betreut :-( Mein Ex wird jährl. angeschrieben u. um Einkommensauskunft gebeten. Diese werden seinerseits ignoriert. Gehaltpfändungen die angekündigt werden erfolgen nicht, da er dann "zack" plötzl. diese Arbeitsstelle nicht mehr hat (wenn er mal eine hat). Das geht nun seit drei Jahren so. Auch des öfteren rief ich im JA an und bat nochmal um Nachforschung, denn sonst passiert leider nichts. Würde ICH nicht 1 - 2 mal im Jahr dort anrufen, würde ich glaube ich gar keine Nachricht (die ja sowieso "nichts" sind) erhalten. Will sagen, ich habe keine Ahnung was mein Exmann derzeit macht. Arbeit hat, Geld verdient, sich überhaupt um Arbeit bemüht oder dergleichen... Eine Freundin riet mir zum Anwalt. Aber war würde das ändern?! Hat ein Anwalt mehr Chance den leibl. Vater zum zahlen zu bewegen? Kann ein Anwalt durchsetzen, dass z.b. der leibl. Vater Bewerbungen vorlegen muss um glaubhaft zu machen, dass er sich um Arbeit bemüht? Ich befürchte näml. er arbeitet nicht, weil er keine Lust hat, evtl. Unterhalt zahlen müsste... aber seine Lebensgefährtin für deren gemeinsamen Unterhalt aufkommt (mit der er inzwischen ein 1 1/2 jähriges Kind hat) Zu lange verfasst. Nützt ein Anwalt mehr wie die Beistandschaft beim JA?! Vielen Dank
von MadamePompadour am 09.08.2011, 13:52