Frage: Unterhalt / Elternzeit

Hallo, komplizierter Fall: Eltern (beide barunterhaltspflichtig gegenüber je einem Kind - 9 und 12) bekommen noch ein Kind (jetzt 11 Monate). Bisher ist nur der Vater arbeiten gegangen. Aber ab ein Jahr Kindesalter wollte auch die Mutter wieder arbeiten gehen, d. h. beide 20 bis 25 Stunden pro Woche. Jetzt sagt das Jugendamt das geht nicht. Aber wieso? Muß das andere Kind auf den Unterhalt verzichten, dem einen zu Liebe??? Bzw. wer betreut das Kleine wenn Mama auch arbeitet und Papa nicht betreuen darf??? Es würden ja allle Unterhalt bekommen, nur das eine Kind weniger als bisher. Kann das sein, daß uns das Jugendamt verbieten darf bzw. meinem Mann unser Kind zu betreuen und ihn zwingen kann, arbeiten zu gehen bzw. was ist die gültige Rechtslage und was können wir tun, damit auch der Kleinste abgesichert und gut betreut ist. Danke für die Antwort

Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 20:47



Antwort auf: Unterhalt / Elternzeit

Liebe Bine, Sie schreiben etwas unvollständig. Ist es so, dass Ihr Mann weniger arbeiten gehen will, um das Baby zu betreuen und deshalb weniger U zahlen kann? Das ist nicht möglich, da ansonsten die bereits vorhandenen Kinder wegen dem neuen schlechter behandelt würden. Wenn er die Arbeitszeit verkürzt wird er rechtlich so behandelt, als ob er noch den vollen Verdienst hätte. Der Unterhalt kann also nur etwas gekürzt werden, weil er jetzt einem KInd mehr unterhaltsverpflichtet ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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