Hallo habe mal eine Frage: Mein Bruder ist geschieden hat 2 Kinder für die er entspr. seines VErdienstes gerne Unterhalt zahlt. Nun möchte er mit seiner neuen Partnerin zusammenziehen und hat Angst, dass das recht gute Einkommen seine neuen Partnerin zur Berechnung des zu zahlenden Unterhaltes mit einbezogen wird. Wer hat da Erfahrung oder kann gesetzl. Grundlagen nennen. Er will es erst gar nicht drauf ankommen lassen, sondern lieber bei Muttern bleiben, als nachher mehr zu zahlen, nur weil seine LAG viel verdient. Danke und noch einen schönen Tag Jana
Mitglied inaktiv - 15.01.2008, 13:41