Frage: Unterhalsverweigerung

Kann der leibliche Vater eines Kindes von 18 Jahren, mit dessen Mutter er keine Beziehung mehr führt, den Unterhalt verweigern wenn seine jetztige Frau ein Kind von ihm bekommt? Das 18 jährige leibliche Kind aus der vorhergehenden Beziehung ist Arbeitlos, hat aber einen Nebenjob mit einem Verdienst unter 150 Euro.

Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 12:34



Antwort auf: Unterhalsverweigerung

Hallo, das kommt daraf an, warum das Kind arbeitslos ist. WEnn es keine AUsbildung macht und auch sonst nichts tut, um selber Geld zu verdienen, muss er nicht mehr zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2003



Antwort auf: Unterhalsverweigerung

Hi, was einige nicht berücksichtigen ist, dass mit dem 18. Gebrutstag des Kindes auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird, auch dann, wenn das Kind in einer allgemeinen Schulausbildung ist und im Haushalt der Mutter lebt. Ist das volljährige Kind nicht! in der Schulausbildung, dann ist es auch im Alter von unter 21 nicht priveligiert und das bedeutet, dass das neue Kind - da es minderjährig ist - im Unterhaltsanspruch vorrangig ist. Befindet das volljährige Kind sich in der allgemeines Schulausbildung UND ist unter 21 Jahre alt UND lebt es bei einem Elternteil im Haushalt, dann ist es mit dem minderjährigen Kind gleichrangig. bye

Mitglied inaktiv - 13.03.2003, 08:23