Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre bisherige Hilfestellung in der Vergangenheit! Die Elternzeit für Kind 1 (geb. 2014) wurde wegen der Geburt von Kind 2 (geb. 2016) unterbrochen. Die jetzige (bereits von zwei auf drei Jahre verlängerte) Elternzeit läuft bald aus. Nachdem mein Arbeitgeber mich nicht zurückhaben will und jede Gelegenheit nutzt, mir Nachteile zu verschaffen (Mutterschaftsgeld zurückbehalten, trotz Aufforderungen kein Zwischenzeugnis ausgestellt etc.), wäre es für meine Familie und mich das Beste, ich könnte so lange wie möglich in Elternzeit bleiben und mich unter diesem Status in Ruhe nach etwas Neuem umschauen. Ich habe bereits fristgerecht um Genehmigung gebeten, die unterbrochene Elternzeit (also die maximal möglichen 12 Monate davon) an die aktuelle Elternzeit dranzuhängen. Mein Arbeitgeber sitzt die Frage aus. Bevor ich Druck mache, wüsste ich gerne Folgendes: Darf der Arbeitgeber die Erlaubnis verweigern, auch wenn er mich gar nicht weiterbeschäftigen will? Oder kann er das nur, wenn er Bedarf an meiner Arbeitsleistung hat? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und viele Grüße!
von 2mami2 am 29.10.2018, 19:32