Liebe Frau Bader, ich habe für den neuen Mutterschutz des 2. Kindes die Elternzeit des 1. Kindes vorzeitig beendet. Nun gibt es folgende Besonderheit: Mein urspr. Arbeitgeber, bei dem ich während der 1. Schwangerschaft/Elternzeit beschäftigt war, konnte mir während der Elternzeit keinen Teilzeit-Arbeitsplatz wegen dringlicher betriebl. Gründe anbieten, genehmigte mir aber, diese Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Betrieb aufzunehmen; die Elternzeit lief bei Arbeitgeber 1 also weiter, ich arbeitete bei Arbeitgeber 2 in Teilzeit. Mit Beginn des 2. Mutterschutzes beendete ich die Elternzeit vorzeitig. Welcher der beiden Arbeitgeber ist jetzt verpflichtet, mir den Mutterschaftszuschuss zu bezahlen? v.a. da dieser ja in Höhe der Vollzeitbeschäftigung vor der 1. Elternzeit auszufallen hat? Mein Arbeitgeber 2 bezahlt mir gerade einen Mutterschaftszuschuss, zusammen mit dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse gibt es aber zu dem Netto-Gehalt vor der 1. Elternzeit noch ein Defizit von 300.-€... Können Sie mir weiterhelfen? viele Grüße Katharina
von Katschka am 05.04.2016, 13:29