Hallo,
der vater meines Sohnes zahlt eigentlich immer zum 15. jeden Monats. Diesen Monat ist nun noch kein Geld eingegangen. Was kann ich tun? Habe schon versucht ihn anzurufen aber geht nicht ran. Vor einem Jahr habe ich shcon mal einen Monat nicht mehr geltend machen können, weil ich zu spät beim Anwalt war (nämlich erst im nächsten Monat). Ist doch sicher jetzt ähnlich oder?
Vielen Dank für eien Antwort.
Mfg
Susanne
Mitglied inaktiv - 26.11.2007, 09:15
Antwort auf:
unterbliebene Unterhaltszahlung
Hallo,
das kommt darauf an, auf welcher Grundlage er zahlt. Wenn es keinen Titel (=Gertichtsurteil) gibt, sollten Sie sich eins besorgen. Er kann auch zum JA gehen und dort freiwillig etwas unterschreiben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2007
Antwort auf:
unterbliebene Unterhaltszahlung
Ich habe einen Titel gerichtlich erwirkt -da er nicht freiwillig zum Jugendamt gegangen ist.
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 11:48