Frage: Unsicher...

Hallo Frau Bader, ich bin geschieden,während der Trennungsjahres habe ich ein Kind von meinem jetzigen Partner bekommen. Im scheidungsurteil wurde vermerkt, dass mein Exmann nicht der leibliche Vater ist. Nun wollten wir unseren Sohn umschreiben lassen, dass Standesamt sagte aber das es so nicht ginge. Was muß ich denn tun, damit nun mein jetziger Partner als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird?

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 10:48



Antwort auf: Unsicher...

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2005



Antwort auf: Unsicher...

hallo ! Der leibliche Vater muß beim Standesamt ne Anerkennung und Dein Ex ne Aberkennung der Vaterschaft machen ! LG Andrea

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 14:52



Antwort auf: Unsicher...

hallo, es kommt auch darauf an, wann eurer kind geboren wurde. nach der scheidungseinreichung, dann ist es eigentlich weiter kein problem, du gehst mit deinem scheidungsurteil zum standesamt und legst dieses vor. wenn eurer kind vor der scheidungseinreichung geboren ist, ist es schwieriger. was hat das standesamt denn gesagt, als du damals das kind angemeldet hast? ich kenne die situation, hatte damals das gleiche problem, war kurz vorm verzweifeln, meine scheidung war allerdings schon eingereicht, als das kind geboren wurde. nach der scheidung war alles kein problem mehr, scheidungsurteil vorgelegt, dann wurde eine zweite geburtsurkunde ausgestellt, diesmal mit dem namen des wirklichen leiblichen vaters, mein lebensgefährte

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 20:23