Liebe Frau Bader,ich arbeite in meinem erlernten Beruf (Ergotherapeutin)auf Minijobbasis. Ich habe 2 Kinder von 3 und 1 1/2 Jahren. Befinde mich also noch im Erziehungsjahr.
Mein Mann und ich wünschten uns immer 3 Kinder. Da wir vorhaben uns irgendwann selbständig zu machen, wäre uns ein weiteres Kind zu diesem Zeitpunkt sehr willkommen.
Nur ist in meinem Arbeitsvertrag absolut nichts geregelt.
Ich war damals froh diese Chance zu bekommen, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln...da war mir egal was ich unterschrieb.
Hätte ich dann überhaut in einer Schwangerschaft Kündigungsschutz? Wenn ich wegen der Schwangerschaft zu Hause bleiben müsste Recht auf Lohnfortzahlung?
Jetzt bekomme ich ja nur meine erbrachten Leistungsstunden bezahlt. Bei Feiertag, Krankheit oder Urlaub steht mir ja nichts zu.
Ist das alles rechtens?
Lieben Dank Cindy
Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 17:22
Antwort auf:
unklarer Minijob - Kinderwunsch
Hallo,
fraglich ist, ob Sie überhaupt einen Arbeitsvertrag haben. Oder schreiben Sie Rechnungen? Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, steht Ihnen Urlaub und Kündigungsschutz zu. Her mit dem dritten Kind ;-)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2006
Antwort auf:
unklarer Minijob - Kinderwunsch
Wieso steht dir kein Urlaub zu??? Du hast trotzdem Urlaubsanspruch (auch bezahlt)
Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 18:44
Antwort auf:
unklarer Minijob - Kinderwunsch
Ich bekomme wirklich nur die erbrachten Stunden bezahlt.
Im Arbeitsvertrag sind solche Dinge auch nicht geregelt.
Und wenn ich mich dagengen wäre, darf ich gehen. Es sind genügend Arbeitslose, die auf diese Stelle warten. Leider.
Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 08:14
Antwort auf:
unklarer Minijob - Kinderwunsch
Dir steht trotzdem Urlaub zu.
Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 15:05
Antwort auf:
unklarer Minijob - Kinderwunsch
http://www.400-euro.de/400/index.html
LG
Silke
Mitglied inaktiv - 05.05.2006, 12:47