Hallo,
es war geplant dass ich nach MuSchu arbeiten gehe. Ich bin z.Z. im MuSchu, habe die EZ 1 Wo. nach Geburt nicht beantragt. Kann der AG Elternzeit für mich, ohne dass ich es will anmelden? Er hat mich heute nach Geburtsurkunde des Kindes gefragt. Die habe ich zwar noch nicht aber wozu könnte er diese brauchen, wenn keine EZ beantragt worden ist? Reicht eine Kopie?
von
hyzmum1
am 21.01.2020, 17:38
Antwort auf:
ungewollt Elternzeit
Hallo,
nein, er kann Sie nicht einfach in EZ scgicken. Die Geburtsurkunde (in Kopie) braucht er für die Berechnung des Anteils vom MG u evtl fürs Finanzamt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2020
Antwort auf:
ungewollt Elternzeit
Er braucht die alleine schon für die Aufsichtsbehörde denn er musste deibe Schwangerschaft ja melden. Zudem für das Steuerbüro da das kind auf die Steuerkarte eingetragen wird.
Klar reicht auch eine Kopie. Aber bei den Stapel den man bekommt ist eigentlich eine für den AG dabei.
von
Felica
am 21.01.2020, 18:01
Antwort auf:
ungewollt Elternzeit
danke !:-)
von
hyzmum1
am 21.01.2020, 18:53
Antwort auf:
ungewollt Elternzeit
Er braucht die Geburtsurkunde auch für die Auszahlung des AG-Anteils... er muss ja wissen ab wann die (regulären) 8 Wochen gelten... Bei mir reichte eine Kopie.
von
HeyDu!
am 21.01.2020, 19:15