Frage: ungangsrecht des vaters

Liebe Frau Bader, ich stelle hier heute noch mal eine Frage für einen verzweifelten Freund (mal einen Mann), der Schwierigkeiten mit seiner Ex-freundin bezüglich dem Umgangsrecht mit seinem 8jährigen Sohn hat. Vereinbart ist, dass der das Kinder alle 14 Tage übers Wochenende zu sich holen kann (er wohnt jetzt wieder bei seinen Eltern = Großeltern des Kindes). Die Ex-partnerin schikaniert ihn seit der Trennung ziemlich; hat ihm verboten, den Sohn mit zu dessen Großeltern zu nehmen und setzt ihn unter Druck mit Drohungen, wie: "Wenn du nicht ..., gebe ich dir den Jungen nicht...". Momentan will sie erzwingen, dass er ihr den genauen Namen und Anschrift einer befreundeten Familie in Berlin gibt, die er zu Silvester mit dem Jungen besuchen wollte. Die Familie möchte dies aber nicht, da sie Sorge vor Druck oder sonstigen Belästigungen von seiten der Ex-Freundin hat. Nun die Frage: Muss sich meine Bekannter wirklich "alle gefallen lassen"? Muss er die genaue Anschrift derjenigen rausgeben, bei denen er mit seinem Sohn zu Besuch ist? Die aktuelle Situation endete übrigens konkret damit, dass sie ihm das Kind nicht mitgegeben hat nach Berlin!. Das Jugendamt versucht zu vermitteln, hätlt sich aber weitestgehend aus der Angelegenheit heraus und es ensteht der Eindruck, dass dort der Weg des geringsten Widerstandes gegangen wird, nach dem Motto: geben Sie ihr doch die Adresse, damit Sie ruhig ist... Und als Zusatz vielleicht noch die Info: es handelt sich wirklich mal um einen bemühten lieben Papa, dem das Wohl des Kindes (und nicht das Gewinnen eines Machtkampfes mit der Ex am Herzen liegt). Vielen Dank für Ihre wirklich unermüdliche Mühe und Hilfe und ein gesundes Neues Jahr nnicki

von nnicki am 01.01.2012, 12:48



Antwort auf: ungangsrecht des vaters

Hallo, wenn das JA nicht hilft, kann er die Modalitäten gerichtlich festlegen lassen. Gleichwohl darf sie die Adresse verlangen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2012



Antwort auf: ungangsrecht des vaters

Dein Bekannter muss ihr gar nichts sagen, und wenn ihm das Jugendamt nicht weite rhikft würde ich an seiner Stelle das Umgangsrecht gerichtlich festlegen lassen. Es ist traurig aber wenns anders nicht geht, wenn die Dame ihm den Jungen dann vorenthällt muss sie mit empfindlichen Geldstrafen und anderen Sanktionen rechnen. Ich habs selbst bei einem Bekannten miterlebt und erst das hat bei der Mutter damals gezogen. Den Kontakt zu den Großeltern darf sie ihm auchnicht verbieten, denn es ist ein recht des kIndes zu den Großeltern Kontakt zu haben, und wenn die nicht gerade Drogen nehmen oder ständig betrunken sind oder ähnlichen schlechtem Lebenswanmdel fröhnen dann steht dem kontakt nichts im Wege, selbst wenn er eine neue Freundin hätte zu der , der jUnge dann Kontakt hat, könnte sie gar nichts dagegen tun. Alles Gute!

von Julisa am 01.01.2012, 21:47