Frage: Unfallschaden von 10 jähr. Kind

Hallo Frau Bader, mir ist ein 10 jähriges Kind mit dem Fahrrad ins Auto gefahren. Schuldfrage scheint recht klar. Das Kind/ Eltern haben keine Haftpflicht, sind zwar prinzipiell zahlungswillig (sagen sie jedenfalls bis jetzt, noch hab ichs nicht reparieren lassen), hätten aber angeblich wenig/ kein Geld. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Muss ich jetzt noch Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen oder wir komme ich zu meinem Geld, wenn die einfach nicht zahlen? Ratlose Grüße carow

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 15:20



Antwort auf: Unfallschaden von 10 jähr. Kind

Hallo, strafrechtlich ist der Fall unrelevant, da das Kind noch nicht 14 ist. Wenn der Schaden höher ist, würde ich einen Titel erwirken (Mahnbescheid), der "hält" dann 30 Jahre. Mailen Sie mich dóch mal an nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2009



Antwort auf: Unfallschaden von 10 jähr. Kind

ich denke, da wirst du auf deinen kosten sitzenbleiben...

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 21:18



Antwort auf: Unfallschaden von 10 jähr. Kind

... was muss ich tun, um rein rechtlich die Chance auf Schadensersatz zu haben. Selber Strafanzeige stellen? Theoretisch besteht mein Anspruch doch 30 Jahre lang..? Aber muss ich dazu klagen oder legt das der Staatsanwalt automatisch fest? carow

Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 20:23



Antwort auf: Unfallschaden von 10 jähr. Kind

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar verschiedene Schuhe. Strafrechtlich ist der Junge mit unter 14 Jahren ja nicht zu belangen und Aufsichtspflichtverletzung den Eltern nachzuweisen ... das ist schwierig. Du könntest deinen Schaden nur zivilrechtlich einklagen und ein eventueller Titel ist dann 30 Jahre gültig. Wie hoch schätzt du denn den Schaden bei dir ein? Würde es sich denn lohnen, den Aufwand zu betreiben? jule

Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 21:27