Liebe Frau Bader.
Bei einem Autounfall erlitt mein Sohn einige Blessuren. Laut dem Arzt eine Gehirnerschütterung, eine Stirnplatzwunde sowie ein beidseitiges Monokelhämatom. Sollten wir Schadensansprüche stelen und wenn ja wonach richtet dich das Schmerzengeld und wie hoch würde dies in etwa ausfallen. Ich wäre Ihnen recht dankbar wenn Sie mir weiterhelfen würden. L.G Eileen
Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 13:11
Antwort auf:
unfall mit kleinkind
Hallo,
liegt ein Fremdverschulden vor? Dann bestehen Ansprüche! Wenn Sie wollen, melden Sie sich mal auf meine E-Mail.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2006
Antwort auf:
unfall mit kleinkind
Ich habs so gemacht, dass ich die Versicherung der Unfallverursacherin einfach angeschrieben habe und ihr dann mitgeteilt habe, dass ich bestimmte Verletzungen hatte und jetzt eine angemessene Entschädigung dafür haben möchte.
Die Versicherung wendete sich dann an meinen Arzt, der füllte einen Bogen aus und ich bekam 700,- Euro Schmerzensgeld für 4 Wochen krank sein mit HWS.
Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 14:34