Frage: unehelichen sohn

hallo ich habe da mal eine frage mein lebensgefärte hat mitte letzten monat erfahren das die mutter seiens sohnes gestorben ist und er hat das sorgerecht beantragt hat er die changse es zu bekommen auch wenn das jugendamt uns nicht erlaubt hat den jugenamt für ein wochenende zu uns zu holen oder mit ihm schwimmen zu gehen weil er noch kein seepferdchen hat

von meintieger am 27.06.2012, 23:18



Antwort auf: unehelichen sohn

Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Das JA wird das Umgangsrecht nur ausgravierenden Gründen unterbinden - nicht wegen einem fehlenden Seepferdchen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2012