Uneheliche Kinder....Umzug ins Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Uneheliche Kinder....Umzug ins Ausland

Will es kurz machen...Wohne in Deutschland,bekomm zur Zeit SOHI habe zwei Kinder Mache ab 1.9 noch das letzte Jahr Ausbildung in Deutschland....Will zu meinem Freund nach Belgien ziehen da ich aber keine Arbeit hab sondern ne ausbildung mache müssen wir heiraten...Kein Problem wir lieben uns ja.....:-) Hab aber jetzt tausend Fragen und finde keine Antwort...Z.B. Bekomme ich auch Bafög wenn ich in Belgien wohn...wie ist das mit Kindergeld,Erziehungsgeld (Die kleine ist 5 Monate) Unterhaltsvorschuss (es sind beides nicht seine Kinder) gibts sowas in belgien oder be4kommich das in Deutschland weil ich dort die Auasbildung mache????? darf ich mit den Kindern überhaupt nach Belgien ziehen wegen dem Umgangsrecht der Väter??? Habt ihr gute Links für mich?

Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 11:24



Antwort auf: Uneheliche Kinder....Umzug ins Ausland

Hallo, Sie bekommen, wenn Sie ins Ausland ziehen, kein EG und kein KG und wohl auch kein Bafög, zudem wird bei allem das Gehalt des neuen Partners herangezogen. Aber Unterhalt für die Kinder von den KVs können Sie weiter verlangen. Wenn Sie das alleinige Sorgerechthaben, dürfen Sie umziehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2004



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