und nochmal Prozeßkostenhilfe..sorry

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: und nochmal Prozeßkostenhilfe..sorry

Hallo ! Dann ist es also so im Falle daß die Gegenpartei gewinnt , daß die Kinder die Kosten zu tragen haben richtig ? Wenn ja : was ist wenn die Kinder nicht zahlen können ? lg safrarja

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 11:19



Antwort auf: und nochmal Prozeßkostenhilfe..sorry

Hallo, dann gibt es einen Titel - den kann man 30 J. geltend machen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2006