Und hier die nächste Frage:
stünde mir Wohngeld zu?
KV wird Unterhalt für das Kind, nicht aber für mich bezahlen.
Ich habe derzeit ein Netto-Einkommen von knapp € 1600.- (voll berufstätig seit vielen Jahren). Hab allerdings auch feste Verbindlichkeiten (Kreditrückzahlungen) von etwa € 400.- monatlich.
Kann ich irgendeinen Zuschuss beantragen?
VG
Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.09.2006, 13:08
Antwort auf:
und noch eine Frage: Wohngeld?
Hallo,
das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Fragen Sie bitte beim zuständigen Sozialamt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2006
Antwort auf:
und noch eine Frage: Wohngeld?
Ich würde es probieren...
Je nachdem, wie teuer die Wohnung wird.
Wir haben es damals auch einfach mal probiert und immerhin etwas bekommen. Für manche sind 20 Euro im Monat nicht viel, aber die haben wir damals dankend entgegengenommen, da ich damals frisch entbunden habe und auch "nur" noch Erziehungsgeld bekam.
Grüße und schönes WE!
Mitglied inaktiv - 29.09.2006, 14:29
Antwort auf:
und noch eine Frage: Wohngeld?
und die waren auch NIE für wohngeld zuständig, da dies eine leistung des übertragenen wirkungskreises ist- sprich das geld kommt vom land, wird beantragt bei der gemeinde /stadt/ landkreis.
bei deinem nettoeinkommen halte ich das aber für höchst unwahrscheinlich.. ich kann mir kaum vorstellen, dass du anspruch hast.
lg
Mitglied inaktiv - 29.09.2006, 21:27