hallo, ich habe bis ende januar 2005 unbezahlten urlaub (wg erziehung des großen kindes). nun bekomme aber in vier wochen mein zweites (also vier monate vor ablauf des unbezahlten urlaubs). ab wann kann ich nun erziehungsurlaub einreichen? muss das im anschluss an die mutterschutzfrist sein? oder nach ablauf des unbezahlten urlaubs? verliere ich erziehungsurlaubsansprüche, wenn ich ihn später antrete? oder kann ich ihn antreten wann ich möchte und dann dennoch drei jahre nehmen (vorausgesetzt die fa. macht das mit). wie ist der gesetzliche fall? die fa. gibt keine auskunft und scheint da keine ahnung zu haben. wo kann ich mich sonst informieren? vielen dank lg marion
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 10:50