Frage: unbezahlter urlaub/elternzeit

hallo, ich habe bis ende januar 2005 unbezahlten urlaub (wg erziehung des großen kindes). nun bekomme aber in vier wochen mein zweites (also vier monate vor ablauf des unbezahlten urlaubs). ab wann kann ich nun erziehungsurlaub einreichen? muss das im anschluss an die mutterschutzfrist sein? oder nach ablauf des unbezahlten urlaubs? verliere ich erziehungsurlaubsansprüche, wenn ich ihn später antrete? oder kann ich ihn antreten wann ich möchte und dann dennoch drei jahre nehmen (vorausgesetzt die fa. macht das mit). wie ist der gesetzliche fall? die fa. gibt keine auskunft und scheint da keine ahnung zu haben. wo kann ich mich sonst informieren? vielen dank lg marion

Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 10:50



Antwort auf: unbezahlter urlaub/elternzeit

Hallo, wenn Sie direkt nach der Geburt EU nehmen ist die Frist 6 Wo., sonst 8 Wo. Das können Sie frei entscheiden. Sinnvoller ist es, direkt nach der Geburt EU zu nehmen, dann sind Sie auch beitragsfrei kk-versichert u haben besonderen Kü-Schutz. EU kann man nur bis zum 3. Geb. des KIndes nehmen bzw. ein Jahr aufhaben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.08.2004



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