Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite zurzeit halbtags (50%) als angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet), bin aber noch bis Ende Februar in der Elternzeit. Mein Kind ist seit Anfang des Jahres 3 Tage in der Kita, 14 Tage krank, 3 Tage wieder in der Kita, wieder 14 Tage krank. Es sind dadurch einige Kinderkrankentage angefallen. Kann ich als angestellte Lehrerin unbezahlten Urlaub für die Tage nehmen oder kann das vom Schulamt abgelehnt werden? Der Hintergrund meiner Überlegung ist, dass ich mir dadurch die Kinderkrankentage für den Rest des Jahres aufsparen möchte (es ist ja erst Anfang Februar und wenn das so weitergeht, komme ich niemals mit den Tagen hin - gehöre leider zu den Mamas, die wirklich keine andere Betreuungsmöglichkeit haben). Warum in der Elternzeit den unbezahlten Urlaub beantragen und nicht erst die Kinderkrankentage aufbrauchen? Zurzeit bekomme ich anteilig zu meinem Verdienst noch Elterngeld. Nach Abschluss der Elternzeit wird der Elterngeldanteil während der Teilzeittätigkeit noch einmal komplett durchgerechnet. Da ich durch den unbezahlten Urlaub weniger verdienen würde, würde ich im Moment anteilig mehr Elterngeld erhalten. Wenn ich aber erst am Ende des Jahres (sollten meine Kinderkrankentage nicht reichen) unbezahlten Urlaub nehme, würde ich überhaupt nichts bekommen, da ich dann ja nicht mehr in der Elternzeit wäre und kein Elterngeld bekäme. Meine Frage ist, ob mir mein Arbeitgeber aus rechtlichen Gründen jetzt den unbezahlten Urlaub verwehren darf/kann oder ob ich auch als angestellte Lehrerin einen Anspruch darauf habe, da mir sonst ein Nachteil entstehen würde. Auf Arbeit fehle ich dadurch leider sowieso. Hierbei geht es für mich nur konkret um die Handhabung der Fehltage. Viele Grüße
von susi1304 am 04.02.2013, 10:27