Hallo Frau Bader,
die Elternzeit für meinen kleinen Sohn endet bei mir am 25.12.2008. So müßte ich also am 26.12.2008 wieder arbeiten gehen. Zwischen Weihnachten und Neujahr wird aber bei uns nicht gearbeitet. Urlaub habe ich ja für 2008 nicht, also wollte ich meinen AG ansprechen, dass er mich unbezahlt frei stellt.
Sehen Sie da irgendein Problem bzgl. der Krankenkasse, späteren Rente etc. ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Kihei
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 18:12
Antwort auf:
unbezahlte Freistellung
Hallo,
ja. Sie haben keinen Anspruch auf KK und auch nicht auf Rente. Nehmen Sie lieber Urlaub für 2009
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2008
Antwort auf:
unbezahlte Freistellung
hallo.nun habe ich mal eine frage hast du mit deinem arbeitgeber ausgemacht das du am tag nach dem geburtstag von deinem sohn arbeiten gehen würdest? oder ist es jetzt nur weil ja dort feiertag ist?ich weiß nämlich und das ist bei mir aus so,ich muß am 2.geburtstag meiner tochter wieder areiten.habe 2 jahre elternzeit.endet dann im november
Mitglied inaktiv - 27.09.2008, 12:44