Hallo und Guten Tag, mein Mann ist in Erziehungszeit, nach Ablauf dieser Zeit (Juli 09) ist er arbeitslos. Arbeitssuchend ist er derzeit nicht gemeldet, da er ja in Erziehungszeit ist. Nun hat er ein Jobangebot bekommen und auch gerade angenommen (Beginn Juni 09). Ein Umzug kündigt sich an. Meine Frage ist, ob die Arbeitsagentur hier Mobilitätshilfen bewilligen muss/kann, da er aus der Erziehungszeit heraus eine neue Beschäftigung an einem anderen (250 km entfernten) Ort aufnehmen und entsprechend sich nicht arbeitslos melden wird? Besten Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Claudisa