Frage: Umzug

Mein Mann hat sich vergangenes Jahr von mir getrennt und wir haben 2 gemeinsame Kinder. Die Scheidung läuft. Ich habe einen neuen Partner und erfahren das ich wieder schwanger bin. Mein Ex Mann ist gegen einen Umzug. Es würden 40 km sein. Mein Lebensgefährte möchte aber auch das ich und unser zukünftiges gemeinsames Kind bei ihm leben. Meine Frage wäre, darf ich mit meinen Kindern auf Grund der Schwangerschaft zu meinen neuen Partner ziehen.?

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 14:06



Antwort auf: Umzug

Hallo, ich bin unlängst auf einer Weiterbildung gewesen, wo's genau um dieses Thema ging. Dort wird die Ansicht vertreten, dass 40 km ein Grenzbereich ist und es dann darauf ankommt, wie die Verbindung ist. Ob man also 40 km über Land oder über Auto fahren muss, wird unterschiedlich bewertet. Am besten ist, sie machen einen Termin beim Jugendamt und versuchen, die Haltung der Mitarbeiterinnen herauszufinden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2018



Antwort auf: Umzug

Nein, Du allein ja, mit Kindern nur mit Zustimmung des Vaters. Bg

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 14:15



Antwort auf: Umzug

Das weiss ich aber ich wollte wissen wie es sich verhält da ich von meinem neuen partner schwanger bin.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 14:25



Antwort auf: Umzug

Unrelevant.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 14:44



Antwort auf: Umzug

die schwangerschaft ist nicht relevant. ohne einverständnis des vaters der kinder kannst nur du allein wegziehen. ohne die kinder.

von mellomania am 16.03.2018, 14:58



Antwort auf: Umzug

bei 40 km würde ich es zumindest versuchen. zeige dich kooperativ und stelle einen plan vor, wie der umgang in zukunft stattfinden soll und wer ihn (mit)finanziert. es muss gewährleistet sein, dass ein regelmäßiger umgang idealerweise wie bis jetzt stattfindet.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 16:10



Antwort auf: Umzug

muss dann doch von dem elternteil ermöglicht und finanziert werden der wegzieht oder habe ich das falsch auf dem schirm?

von mellomania am 16.03.2018, 16:14



Antwort auf: Umzug

deswegen schrieb ich ja: wer ihn (mit)finanziert. 40 km sind jetzt nicht der volle wahn, ich halte es für realistisch, dass die ap damit durchkommt, wenn sie einen plan hat und verständnis zeigt. wir gehen ja davon aus, dass der gute vater nur deswegen den umzug verweigert, weil er angst hat, die kinder dann weniger zu sehen.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 16:18



Antwort auf: Umzug

da wirst du wahrscheinlich recht haben. es geht ja nicht um 100erte kilometer

von mellomania am 16.03.2018, 16:21



Antwort auf: Umzug

Naja ich bi sowwit gegangen das ich ihm alle 14 tage sogar auf meine kosteb die kinder bringen würde. Wurde sogar übers jugendamt mit ihm zusammen besprochen und von einer Beratungsstelle für häusliche gewalt. Leider erlaubt er es nicht, er sagte mal zu mir das er keinen anderen mann an meiner seite sehen kann.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 16:57



Antwort auf: Umzug

Dann bleibt es Dir nur die Erlaubnis gerichtlich ersetzen zu lassen, Dein Angebot da zu wiederholen. Entscheidung kann so oder so ausgehen. Würde er die Kinder zu sich holen wollen? Ansonsten kann’Dein Freund auch zu Dir ziehen.

von Sternenschnuppe am 16.03.2018, 17:03



Antwort auf: Umzug

Mein Lebensgefährte hat ein haus auf dem dorf und ist alleinerziehend und ich lebe in der stadt. Meine kinder haben ihren lebensmittelpunkt bei mir.

Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 20:39



Antwort auf: Umzug

Rechtlich ist es eben so, daß du umziehen darfst, die Kinder aber nur mit Zustimmung des KV. Ob dein Partner ein Hau hat, ihr ein Kind bekommt - alles nicht relevant im Bezug auf das gemeinsame Kind mit dem Ex. Nun sind 40 Km nicht irre viel und du bist bereits, den Umgang mitzufinanzieren (was du definitiv tun musst, da du die Entfernung herstellst). Ich denke schon, das deine Chancen ganz gut, die Unterschrift des Kv ersetzen zu lassen. Aber verbindlich sagen kann dir das hier keiner. Grundsätzlich darfst du es eben nicht und wie der Einzelfallentscheid aussieht kann hier keiner voraussagen.

von cube am 17.03.2018, 08:13



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