Frage: Umzug

Hallo Frau Bader, ich lebe von meinem Mann getrennt. Die Scheidung ist eingereicht, aber noch nicht vollzogen. Unser Sohn (4J) lebt bei mir, Sorgerecht haben beide. Ich würde gerne wissen, ob ich mit meinem Sohn unseren Wohnort frei wählen kann, oder ob der Vater ein Mitbestimmungsrecht hat und diesen Umzug verhindern kann. Ich möchte innerhalb Deutschlands umziehen. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 11:43



Antwort auf: Umzug

Hallo, Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2007



Antwort auf: Umzug

Er hat ein Mitspracherecht, da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.

Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 12:46



Antwort auf: Umzug

noch eine Frage, was das Sorgerecht betrifft...was heisst eigentlich Sorgerecht. Gibt es da irgendwelche Pflichten, die ausgeführt werden müssen, um überhaupt von Sorgerecht zu sprechen? Irgendeine "Mindestanforderung"? Ich weiss, das hört sich vielleicht merkwürdig an, aber ich kann es nicht anders beschreiben. :-) Ich frage deshalb, da mein Noch-Mann und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, er allerdings rein gar nichts macht. Er nimmt sich 1 oder 2 Tage im Monat Zeit für seinen Sohn. Mehr nicht. Unterhalt zahlt er bislang auch nicht. Für Elternabende im Kindergarten interessiert er sich auch nicht. Er fühlt sich zu nichts verpflichtet! Ich sage ihm, er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, aber das interessiert ihn nicht. Danke!!!

Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 13:53



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