Hallo Frau Bader ! Mein Exmann ist bei der Trennung in die Stadt gezogen , in der er auch arbeitet , damit er kein Auto braucht . Jetzt ist es so , daß er umziehen möchte und dann auf ein Auto zur Arbeit angewiesen wäre. Der Umzug ist nicht zwingend notwendig ! Jetzt ist er der Meinung , er könne die Anschaffung des Autos bei der Neuberechnung des Kindesunterhaltes mit anrechnen ! Hat er Recht ? lg safrarja
Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 14:43