Umzug während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug während Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich erkundigen ob es rechtes ist während eines Beschäftigungsverbotes (wegen starker psychischer Belastung) umzuziehen? Der Umzug wäre auch so weit weg (aber innerhalb Deutschland) dass eine Wiederaufnahme meiner Tätigkeit in der Form wie ich sie derzeit ausübe allerdings nicht mehr möglich wäre. Könnte ich da evtl. Probleme mit der Krankenkasse bekommen? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

von Melly@ am 27.10.2019, 20:07



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Hallo, Im BV müssen Sie weiter die Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Der Ag kann heute anrufen und Sie auffordern, morgen zu erscheinen, um eine mögliche Arbeit durchzuführen. Umzug also nur nach Kündigung/ unbezahlter Freistellung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2019



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Während des Beschäftigungsverbots kann man nicht wegziehen, so dass die Wiederaufnahme der Arbeit schon wegen des neuen Wohnorts unmöglich ist. Denk mal, was im Falle einer Fehlgeburt passieren würde: du könntest die Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Wenn du so weit weg ziehen möchtest, dann solltest du dir konsequenterweise eine neue Arbeit am neuen Wohnort suchen. Wenn du noch Resturlaub nimmst und dann in die Mutterschutzfrist wechselst, kannst du schon während des Urlaubs wegziehen.

Mitglied inaktiv - 27.10.2019, 20:39



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Da ein BV nur greift wenn man arbeitsfähig ist und zwar jederzeit, erübrigt sich die Frage nach einem so weiten Umzug. Erst ab Mutterschutz spielt der neue Wohnort keine Rolle mehr.

von Felica am 27.10.2019, 20:45



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Wärest du ohne BV auch schon jetzt umgezogen? Wenn ja, dann hattest du einen Plan, wie du trotz Umzug arbeiten kannst. Umziehen darfst du schon, aber du musst zu jederzeit während des BV deinem AG zur Verfügung stehen. Das bedeutet, soweit dein AG doch einen Arbeitsplatz schaffen kann, der das BV aufheben lässt, so musst du den antreten, egal wo du wohnst. Das sollte dir bewusst sein. Denn wenn du dann sagst, dass du wegen Umzug nicht kommen kannst, dann kann es Probleme mit sich ziehen, wie bsp. die o.g. Frage.

von Ani123 am 27.10.2019, 20:46



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Hi, nicht mit der Krankenkasse, aber mit dem AG würdest du ein Problem haben, sofern du wieder arbeiten müsstest (z.B. ab Morgen). Du kannst das natürlich riskieren und im Falle des Falles ein Pensionszimmer/ möbliertes Zimmer WG suchen. Es ist völlig egal, wo du wohnst, solange du deine Arbeitskraft wieder umgehend zur Verfügung stellen kannst.

von drosera am 28.10.2019, 18:20



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