Hallo Frau Bader,
ich befinde mich im Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft bis zum Mutterschutz. Nun steht die Frage im Raum, ob mein Partner und ich nicht den Wohnort wechseln (in die Nähe unserer Familien). Die Distanz zur Arbeitsstelle würde dann etwa 200 km betragen.
Nun stellen sich mir ein paar Fragen: Darf ich während des BV so weit von der Arbeitsstätte weg ziehen? Wird mir mein Gehalt bei Umzug weiterhin ausbezahlt? Und wie schaut es dann später mit dem Elterngeld aus?
Vielen Dank im Voraus!
von
FrauUnhold
am 15.03.2018, 12:21
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot?
Hallo,
während des Beschäftigungsverbote sehe ich das als problematisch an.
Rein theoretisch kann der Arbeitgeber sie anfordern, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen.
Anders ist es in der Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot?
Wer hat das BV ausgestellt? AG oder Arzt?
Falls es vom AG ist, müsstest du rein theoretisch jederzeit arbeiten können, wenn er eine Ersatztätigkeit hätte.
In der Elternzeit ist es egal, da kannst du dich aufhalten wo du willst.
von
malini
am 15.03.2018, 13:14
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot?
Bei einer Distanz zur Arbeitsstelle von 200 km würde deine tägliche Pendelzeit im günstigsten Fall 4 Std betragen, falls es sich um Autobahn handelt. Somit bist du nicht in der Lage die Tätigkeit fortzusetzen, falls die Gründe für das BV entfallen sollten, oder falls du z.B. eine Fehlgeburt erleidest. Der AG darf dir jederzeit eine Ersatztätigkeit zuteilen, oder das ärztliche BV anzweifeln.
Ich sehe das mit dem Umzug kritisch. Wenn die Krankenkasse deinen neuen Wohnort erfährt, kann es auch mit der Erstattung durch die U2 Probleme geben.
Nach dem Monokausalitätsprinzip müssen die schwangerschaftbedingten Beschwerden oder die Gefährdungen am Arbeitsplatz der einzige Grund sein, warum du die Tätigkeit nicht ausüben kannst. Nun kommt ein anderer Grund hinzu: die zu weite Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Mitglied inaktiv - 15.03.2018, 13:43
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot?
Das BV hat der Betriebsarzt ausgestellt und zwar für die komplette Schwangerschaft. Eine andere Tätigkeit wird es für mich bei meinem Arbeitgeber nicht geben. Heißt der einzige Grund für eine Aussetzung des BV wäre eine Fehlgeburt.
von
FrauUnhold
am 16.03.2018, 12:11
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot?
Bei einer Fehlgeburt gehst du nach 1-2 Wochen Krankschreibung wieder zur Arbeit. Wie willst du das hinbekommen, wenn du weggezogen bist?
Die entscheidende Frage ist doch die: wärest du nicht schwanger geworden oder hättest du kein BV bekommen, würdest du dann nach dem Umzug in den 200 km entfernten Wohnort beim bisherigen Arbeitgeber genauso weiter arbeiten? oder hättest du deine Stelle gekündigt?
Aus der Schwangerschaft sollen dir keine Nachteile, aber auch keine Vorteile entstehen.
Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 12:53