Ich möchte mit meinen Kindern (5 & 7) zu meinem Lebensgefährte ziehen, mit dem ich bisher eine Fernbeziehung führe.
Bei kleinen Sohn hat der Vater (zwei Väter der Kinder) das gemeinsame Sorgerecht und stellt sich quer, dass ich den Kindern eine komplette Familie geben möchte. Natürlich sind 500km eine große Entfernung, aber ich möchte ihm ja den Umgang nicht verweigern!!!
Hat er die Möglichkeit mir da Steine in den Weg zu legen???
Katharina B.
Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 19:00
Antwort auf:
Umzug über mehrere 100km!
Hallo,
ja, kann er. Hierzu ein Urteil :
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/04
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2008
Antwort auf:
Umzug über mehrere 100km!
Hallo Frau Bader,
es geht ja um meinen jüngeren Sohn, der noch im Kindergarten ist und bei dem ich mir das Sorgerecht mit dem Vater teile.Ich möchte ja dem KV sein Kind nicht entziehen, aber ich möchte beiden Kindern wieder ein vollständiges Zuhause geben und das liegt auch im Interesse meines Lebensgefährten! Er hat einen sicheren Arbeitsplatz und geregeltes Einkommen, was hier im Zuge eines Umzuges seinerseits nicht mehr gewährleistet wäre.
Was wäre wenn mein Lebensgefährte und ich heiraten würden und er meinen älteren Sohn, für den ich das alleinige Sorgerecht habe, adoptieren würde???
Hätten wir dann eine Chance den Umzug über diese Entfernung zu realisieren???
Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 17:52