hallo,ich war heute beim Arbeitsamt und hab denen gesagt,das mein Feund,meine Tochter (18 Monate) und ich gerne Umziehen möchten. Die Wohnung ist ungefähr genauso groß wie unsere jetztige nur das sie 3 statt 2 Zimmer hat und 30 Euro weniger kostet,als die in der wir jetzt wohnen.
Das hat man Abgelehnt!
Ist das ok,oder wie kann ich dagegen vorgehen?
Die haben gesagt,man kann einspruch einlegen,mache ich das beim Rechtsanwalt und wenn wer Zahlt die anfallenden Kosten? Bin ja leider nicht Rechtschutzversichert.
Würde mich freuen,wenn sie mir weiter helfen könnten.
lg
Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 19:51
Antwort auf:
umzug trotz hartz4
Hallo,
begründen Sie es selber in der Frist von 4 Wo. ausführlich. Ansonsten gehen Sie zum Amtsgericht u beantragen Sie einen Beratungshilfeschein-damit hilft Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2006
Antwort auf:
umzug trotz hartz4
Hallo!
Meine damalige 4-Zimmer Wohnung war auch günstiger als die jetzige 3-Zimmer. Trotzdem musste ich mit meinen beiden Jungs ausziehen weil die Wohnung 20qm zu groß für uns war. Zu dritt stehen einem 75qm zu, alles darüber lehnt das Amt ab (manchmal unverständlich aber was will man machen?).
Wegen Rechtsanwalt: Ich habe damals Prozeßkostenbeihilfe beantragt und auch bewilligt bekommen. Brauchte nur 10€ Eigenanteil bezahlen.
LG Heike
Mitglied inaktiv - 10.10.2006, 09:14