Frage: umzug nach trennung

hallo, habe mal eine frage für eine freundin. sie hat sich vor kurzer zeit von ihrem mann getrennt. das kind ist 8 jahre alt und sie haben das gemeinsame sorgerecht, das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei ihr. nun möchte sie mit ihrem sohn 700 km weit weg ziehen, der mann ( kindsvater) ist 50 km weit weg verzogen. kann sie umziehen ohne die einwilligung des kindsvaters. was ist wenn er dies nicht zulässt, kann man da gerichtlich was durchsetzen? ich danke für ihre antwort lg sammy

von sammyasz am 27.07.2011, 21:13



Antwort auf: umzug nach trennung

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeter notruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard& file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: umzug nach trennung

Hallo, Mein Tipp, deine Freundin sollte eine Erstberatung bei einem Anwalt nehmen,wenn sie unbedingt 700km weit wegziehen muß und es abzusehen ist, dass der Vater etwas dagegen hat - weil er ein Umgangsrecht hat. Meine Freundin hat auch das gemeinsame Sorgerecht. Sie wollte auch nach der Trennung umziehen (war kein zwingend notwendiger Umzug),35km weg, nachdem der Vater der gem. Kinder auch umgezogen war-Nachbarort nur 2,5km. Der Elterteil der nicht mit den Kindern zusammen lebt kann hinziehen,wohin und wie weit weg er will, hat aber ein Mitspracherecht wenn es um den Umzug der Kinder geht. Der andere Elternteil kann also gegen Umzug klagen. Meine Freundin hat sich vorher beraten lassen. Hätte zum damaligen Zeitpunkt schlecht für sie ausgesehen, da der Vater näher im gewohnten Umfeld der Kinder wohnte und es im Interesse der Kinder, (Kindeswohl) weniger Umgewöhnung gegeben hätte, als eine komplett neue Umgebung. Man muß anmerken, dass die Kinder ein sehr gutes und stabiles Verhältnis zu beiden Elternteilen haben. Es hätte also gut passieren können, dass beide Kinder zum Vater kommen würde, wenn er dies einklagt und die Kinder dies auch wollten (zum damaligen Zeitpunkt, wäre es für die Kinder schwer gewesen, nach der Trennung vom Vater auch noch die Freunde zu verlieren). Sie hat sich erst mal gegen den weiten Umzug entschieden, um auch erst mal Ruhe in die ganze Sache zu bringen. Vor allem zwischen ihr und ihrem Noch-Mann - weil zu diesem Zeitpunkt ziemlich scharf "geschossen" wurde. Wegen Trennung, Unterhalt einen Rechtsstreit und zusätzlich dann auch noch wegen Umzug. Dies zieht einen ganz schönen Rattenschwanz hinter sich her und geht an die Substanz. Jeder Fall ist individuell, was für die eine Familie gilt, kann bei der nächsten schön wieder nicht passen - und Anwälte kennen sich mit den Gesetzen und Möglichkeiten einfach besser aus. Deshalb, diese Plattform gibt Denkanstöße, ist aber kein Allheilmittel und ersetzt keine Rechtsberatung, die laut Aussage meiner Freundin sehr hilfreich war. Viele Grüße Natascha

von natascha74 am 28.07.2011, 11:21



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