Hallo, wir stehen vor einem beruflich bedingten Umzug ins Ausland. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, für 2-3 Jahre nach Südkorea zu gehen und dort eine neue Niederlassung mit aufzubauen. Meine Frau hat aus ihrer 1. Ehe eine heute 13-jährige Tochter und wir erwarten im Oktober unser erstes gemeinsames Kind. Der Umzug ist für Anfangt nächsten Jahres, voraussichtlich Februar, geplant. Meine Frau und ihr Ex haben das gemeinsame Sorgerecht, allerdings hat meine Frau für Angelegenheiten bzgl. Gesundheit, Vermögen und Schule bereits eine alleinige Vertretungsvollmacht bei der Scheidung bekommen, allerdings nicht für den Aufenthalt. Die Kleine ist theoretisch alle 2 Wochen von Samstag vormittag bis Samstag spätabends beim leiblichen Vater, in der Praxis werden es wohl eher so alle 3 Wochen sein. Er wäre auch überhaupt nicht in der Lage, seine Tochter zu versorgen (das würde ggf. auch das Jugendamt bestätigen). Allerdings wird eine keine Gelegenheit auslassen, uns Steine in den Weg zu legen. Und da er offiziell "bedürftigt" ist, wird er sicher sofort einen Anwalt einschalten. Bei unserem Umzug ist sichergestellt, dass die Kleine in Korea eine deutsche Schule besucht, Wohnung wird ebenfalls gestellt. Meine Frage ist nun, ob unser Umzug vom leiblichen Vater komplett verhindert werden kann bzw. welche Voraussetzungen wir für einen Umzug beachten müssen? Es wäre super, wenn ich von euch ein paar Tips und Hinweise bekommen könnte. Sind im Moment total unsicher, wie wir vorgehen sollen/müssen. Wir sind jetzt schon total dankbar für jede Antwort. Viele liebe Grüße Bartelkaspar
von bartelkaspar am 12.07.2013, 10:50