Hallo Frau Bader,
Ich habe ein Kind, das 1,5 Jahre alt ist. Ich bin Krankenschwester und eigentlich bin ich in einem Krankenhaus bis zur Geburt im 3-Schichtsystem tätig gewesen. Momentan bin ich im Erziehungsurlaub. Ich habe auch 3 Jahre angemeldet, arbeite aber in geringfügiger Anstellung im selben Haus.
Ich habe die Personalabteilung sowie die Pflegedienstleitung darüber informiert, das ich noch bis zum 30.06.06 tätig sein werde, dann aber aufgrund einer Versetzung meines Mannes zum 31.08.06 wegziehen werde.
Wie wäre die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die EZ? Muss ich beide Arbeitsverhältnisse kündigen und mich in der neuen Stadt beim Arbeitamt arbeitssuchend melden? Oder kommen Aufhebungsverträge in Betracht?
Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen.
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 14:37
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Hallo,
einem Aufhebungsvertrag wird der AG nicht zustimmen, da dieser in der Regel eine Abfindung beinhaltet. Ich würde mit der Kü bis zum Ende der EZ warten (Frist 3 Mo.).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2006
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Du musst doch waehrend der Elternzeit nicht am Arbeitsort sein, kannst dich aufhalten, wo du moechtest, oder dahin umziehen, wohin du moechtest. :)
Wie das mit der geringfuegigen Beschaeftigung ist, weiss ich nicht, aber hast du da nicht auch entsprechende Kuendigungsfristen? Nicht, dass es zu knapp ist, bis Ende Juni ...
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 18:20
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Kleiner Nachtrag:
Ich muss vielleicht noch dazu sagen, das ich mein Kind noch dieses Jahr in einem KiGa unterbringen kann, und ich mir dementsprechend auch eine Arbeit suchen möchte.
Sicher ist dies wichtig, zu wissen.
Danke nochmals.
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 09:05