Sehr geehrte Frau Bader,
da mein Mann einen neuen Job antreten wird müssen wir 400 km umziehen.
Ich bin noch bis zum 13.07. im Beschäftigungsverbot während der Stillzeit (Kind wird dann ein Jahr) und daran schließt sich dann meine Elternzeit an (2 Monate Elterngeld Basis und 6 Monate Elterngeld Plus).
Nun bin ich total ratlos, wie ich vorgehen soll.
Soll ich kündigen und mich arbeitslos melden?
Lasse ich die Elternzeit zu Ende laufen und melde mich dann arbeitslos?
Was ist am besten für mich? Ich habe auch noch einen Anspruch auf Resturlaub, sagt mein Chef.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Miez
von
MiezMiez
am 26.06.2019, 20:04
Antwort auf:
Umzug in Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich haben Sie das Problem, dass Sie auch während eines Beschäftigungsverbotes Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen, um Lohn zu erhalten. Das bedeutet, dass, wenn Sie auf einmal nicht mehr stillen oder der Arbeitgeber Sie umsetzen kann, Sie wieder arbeiten müssen. Das geht nicht, wenn Sie 400 km umziehen.
Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten ( wobei ich davon ausgehe, dass der Umzug zum 1. Juli erfolgt):
1. Sie haben noch genug Urlaubstage um die Zeit zu überbrücken
2. Sie vereinbaren mit dem Arbeitgeber, vorzeitig in Elternzeit zu gehen.
3. Sie ziehen eben erst um,wenn Sie in Elternzeit sind.
4. Sie kündigen, den Vertrag müssen Sie sowieso beenden, damit haben Sie aber keine Elternzeit und nur für den Bezug von Elterngeld beitragsfreie Krankenkassenbeiträge. Das geht also nur, wenn Sie sich über Ihren Mann familienversichern können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2019