Umzug in 28. Schwangerschaftswoche in ein anderes Bundesland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug in 28. Schwangerschaftswoche in ein anderes Bundesland

Sehr geehrte Frau Bader, da mein Mann zum 1.4.2014 eine neue Stelle in einem anderen Bundesland antreten wird, müssen wir Ende März umziehen. Allerdings bin ich dann erst in der 28. Schwangerschaftswoche und kann noch nicht in den Mutterschutz gehen (ET 1.7.2014). Mit meinem Resturlaub von 20 Tagen bleibt immer noch eine Differenz von 14 Tagen übrig. Da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Option auf eine Home Office Lösung in der Elternzeit habe, möchte ich ungern bei meinem Arbeitgeber kündigen. Der neue Wohnort ist allerdings auch zu weit von meiner Arbeitsstelle entfernt, um dort regelmäßig zu erscheinen. Da wir im März und April auf vielen Messen vertreten sein werden, muss ich höchstwahrscheinlich aber vor Ort und vor allem auch am Wochenende präsent sein. Ich bin nun recht ratlos, was ich tun soll. Würde sich denn im Falle einer Kündigung meinerseits mein Anspruch auf Elterngeld auf 300 Euro reduzieren? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

von Tweissle am 20.01.2014, 17:40



Antwort auf: Umzug in 28. Schwangerschaftswoche in ein anderes Bundesland

Hallo, aus allen Argumenten (EG,MG etc.) heraus ist es sinnvoll, später umzuziehen u evtl. in eine Pension oder so zu ziehen. Ansonsten unbezahlten Urlaub mit dem AG vereinbaren - mit erheblichen Nachteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2014



Antwort auf: Umzug in 28. Schwangerschaftswoche in ein anderes Bundesland

Ich verstehe das Problem nicht. Dann kündigt ihr Eure Wohnung eine Ün Monat später oder Du kommst die 2 Wochen woanders unter solange. Am Elterngeld wird das nur minimal was ändern, aber kündige bitte bitte kein unbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem Du die Chance bekommst auf Homeofffice in Elternzeit. Das ist ein Traum !

von Sternenschnuppe am 20.01.2014, 18:32



Antwort auf: Umzug in 28. Schwangerschaftswoche in ein anderes Bundesland

Doofes I-Pad. Wenn Du kündigst ändert das kaum was am Elterngeld wenn zwei Wochen Einkommen fehlen. Aber wie oben genannt, die 2 Wochen werdet ihr sicherlich anders überbrücken können. Wer weiß was kommt ? Rückzug, Trennung, wie auch immer. Der Job ist Dir sicher dort. Und Homeoffice, ein Traum !

von Sternenschnuppe am 20.01.2014, 18:35



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